Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 10.05.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
grobmanufaktur, Webereistrasse 55, 8134 Adliswil, Schweiz (nachfolgend „Unternehmen“)
und dem Kunden betreffend:

  • Herstellung und Verkauf von Möbeln und Holzprodukten
  • Individual- und Massanfertigungen
  • Lieferung per Versand oder Transport
  • Montageleistungen beim Kunden

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Unternehmen schriftlich akzeptiert wurden.

2. Vertragsart

Je nach Leistung gelten folgende Vertragsarten:

  • Kaufvertrag bei standardisierten oder vorproduzierten Produkten
  • Werkvertrag bei individuellen oder auf Bestellung gefertigten Produkten (Massanfertigungen)

Massgebend ist die jeweils im Angebot oder in der Auftragsbestätigung definierte Leistung.

3. Angebot und Vertragsabschluss

  • Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
  • Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (inkl. E-Mail) oder durch Beginn der Produktion zustande
  • Skizzen, Visualisierungen und technische Zeichnungen bleiben Eigentum des Unternehmens, sofern nichts anderes vereinbart wurde

4. Massanfertigungen und Produktabweichungen

  • Bei Naturmaterialien (insbesondere Holz) sind Abweichungen in Farbe, Struktur und Maserung materialbedingt und kein Mangel
  • Geringfügige Abweichungen in Dimensionen (handwerklich bedingt) gelten als vertragskonform
  • Produkte werden nach dem zum Zeitpunkt der Produktion gültigen Stand der Technik gefertigt

5. Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF)
  • Bei Kundenaufträgen sofern nicht anders vereinbart:
    • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
    • 50 % vor Versand oder bei Übergabe
  • Produktion beginnt erst nach Zahlungseingang der Anzahlung
  • Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäss OR

6. Produktions- und Lieferzeiten

  • Lieferfristen sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert
  • Verzögerungen durch Materialverfügbarkeit, höhere Gewalt oder externe Umstände verlängern die Frist angemessen
  • Schadenersatz wegen Lieferverzögerung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig

7. Versand, Lieferung und Gefahrübergang

  • Versand erfolgt auf Risiko des Kunden ab Übergabe an den Transportdienstleister
  • Bei Lieferung durch das Unternehmen geht das Risiko mit Ablieferung am vereinbarten Standort auf den Kunden über
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Empfang auf Transportschäden zu prüfen und diese sofort dem Transportdienstleister zu melden

8. Montage beim Kunden (optional)

  • Montageleistungen werden nur erbracht, wenn ausdrücklich vereinbart
  • Der Kunde stellt sicher, dass:
    • Zugang zum Montageort gewährleistet ist
    • Ausreichender Platz vorhanden ist
    • Bauliche Voraussetzungen erfüllt sind
  • Mehraufwand durch erschwerte Bedingungen wird zusätzlich verrechnet

9. Abnahme

  • Bei Montage oder Individualanfertigungen hat der Kunde die Leistung unverzüglich zu prüfen
  • Mängel sind sofort schriftlich zu melden
  • Erfolgt keine Rüge innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Montage, gilt die Leistung als genehmigt

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.

  • Gewährleistungsfrist:
    • 2 Jahre für bewegliche Sachen
    • 5 Jahre für fest installierte oder eingebaute Werke
  • Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
    • natürliche Eigenschaften von Holz (Rissbildung, Verzug, Farbveränderung)
    • unsachgemässe Nutzung oder Pflege
    • Schäden durch zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit
    • nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte
  • Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Das Unternehmen ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.

12. Stornierung und Rücktritt

  • Bei Stornierung durch den Kunden nach Auftragserteilung:
    • vor Produktionsbeginn: 30 % des Auftragswerts
    • nach Produktionsbeginn: 60–100 % je nach Fortschritt
  • Bereits beschafftes oder verarbeitetes Material wird vollständig verrechnet

13. Haftung

  • Das Unternehmen haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
  • Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
  • Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen

14. Pflege und Nutzungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sachgerecht zu verwenden, insbesondere:

  • Einhaltung eines geeigneten Raumklimas (ca. 40–60 % Luftfeuchtigkeit empfohlen)
  • Schutz vor direkter Feuchtigkeit, Hitze und starker Sonneneinstrahlung
  • Verwendung geeigneter Pflegeprodukte

15. Urheberrecht und Designschutz

Alle Designs, Entwürfe, Konstruktionen und Produktentwicklungen bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens. Eine Vervielfältigung oder Nachproduktion ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.

16. Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) behandelt.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG)
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

PFLEGE- UND HOLZINFORMATIONEN

1. Geltungsbereich

Diese Pflege- und Holzinformationen gelten für alle von grobmanufaktur hergestellten und gelieferten Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen.

Sie sind integrierter Bestandteil des Kauf- bzw. Werkvertrags und gehen den allgemeinen Nutzungserwartungen vor.

2. Eigenschaften von Holz

Holz ist ein natürlicher Werkstoff. Trotz sorgfältiger Verarbeitung können materialtypische Veränderungen auftreten, insbesondere:

  • leichte Farbveränderungen durch Licht- und Alterungseinflüsse
  • geringfügige Rissbildung (insbesondere an Stirnseiten oder Fugen)
  • Quellen und Schwinden bei Luftfeuchtigkeitsschwankungen
  • unterschiedliche Maserungen, Astbildung und Strukturverläufe
  • minimale Verformungen

Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sondern sind materialbedingt und technisch unvermeidbar.

3. Raumklima

Holzprodukte sind auf ein stabiles Innenraumklima ausgelegt.

Empfohlene Bedingungen:

  • relative Luftfeuchtigkeit: 40 % bis 60 %
  • kurzfristig zulässig: 30 % bis 70 %
  • Raumtemperatur: 18 °C bis 24 °C

Nicht zulässige Bedingungen:

  • dauerhafte Trockenheit unter 30 % (Rissbildung, Fugenöffnung)
  • dauerhafte Feuchtigkeit über 70 % (Quellung, Verzug, Schimmelrisiko)

Schäden infolge ungeeigneten Raumklimas sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

4. Nutzung und Belastung

Die Produkte sind für den üblichen Wohngebrauch konzipiert.

Nicht zulässig:

  • übermässige Punktbelastung (z. B. auf Tischkanten stehen/sitzen, sofern nicht vorgesehen)
  • dauerhafte Feuchtigkeitseinwirkung
  • Nutzung im Aussenbereich ohne ausdrückliche Eignung
  • direkte Hitzeeinwirkung (Heizkörper, Öfen, starke Sonneneinstrahlung)

5. Reinigung und Pflege

Für die Reinigung gelten folgende Grundsätze:

  • nur leicht feuchte, weiche Tücher verwenden
  • keine aggressiven Reinigungsmittel (z. B. Alkohol, Ammoniak, Scheuermittel)
  • keine nassen Oberflächen stehen lassen
  • Pflegeöle/Wachse nur gemäss Herstellerempfehlung des jeweiligen Produkts

Bei geölten Oberflächen:

  • regelmässige Nachpflege erforderlich (je nach Nutzung 1–3× jährlich)

Bei lackierten Oberflächen:

  • keine nachträgliche Behandlung ohne fachliche Abklärung

6. Montage- und Nachbearbeitungsbedingungen

Nach der Lieferung oder Montage können folgende Einflüsse auftreten:

  • Nachjustieren von Türen / Beschlägen
  • minimale Setzbewegungen des Holzes
  • Anpassungen nach Boden- oder Wandbewegungen

Diese Vorgänge sind material- und bauphysikalisch normal und stellen keinen Mangel dar.

7. Änderungen durch den Kunden

Jede nachträgliche Änderung, Bearbeitung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte kann:

  • Gewährleistungsansprüche vollständig entfallen lassen
  • zu Folgeschäden führen (z. B. Spannungen, Verzug, Oberflächenschäden)

8. Beanstandungen und Gewährleistung

Schäden oder Auffälligkeiten sind umgehend zu melden.

Nicht als Mangel gelten insbesondere:

  • natürliche Holzbewegungen
  • farbliche Veränderungen durch Licht
  • klimabedingte Rissbildung oder Verzug
  • Gebrauchsspuren durch normale Nutzung

9. Hinweis zur Gewährleistung

Die Gewährleistung besteht nur, sofern:

  • die Produkte sachgerecht genutzt wurden
  • die oben genannten Klimabedingungen eingehalten wurden
  • die Pflegeanweisungen beachtet wurden
  • keine Fremdeingriffe erfolgt sind

10. Dokumentenrang und Vertragsbindung

Dieses Pflege- und Holzmerkblatt ist Bestandteil des Vertrags und wird dem Kunden bei Lieferung oder vor Montage übergeben.

Es ergänzt die AGB und konkretisiert die sachgerechte Nutzung im Sinne des Werkvertragsrechts.